Frage des Monats vom Juni 2013
? Der neue Schwerbehindertenausweis kann seit dem 01.01.2013 bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Was hat sich geändert und welche Vor- bzw Nachteile hat der Schwerbehindertenausweis für die Betroffenen?
Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Wer eine Epilepsie hat, ist nicht zwangsläufig schwerbehindert. Bei Erwachsenen und bei Jugendlichen ist es unbedingt notwendig, individuell die Vor- bzw Nachteile des Schwerbehindertenausweises gegeneinander abzuwägen.
Bei Kindern und Jugendlichen kann der Ausweis die Situation der Eltern erleichtern, z.B. bei der Beantragung von sozialen Leistungen. Genauso gut kann sich der Ausweis auch negativ auswirken, wenn das Kind/der Jugendliche überall einen Sonderstatus einnimmt (Ausgrenzung, Fördereinrichtungen, Unterforderung). Auch Erwachsene müssen sich überlegen, wie sinnvoll es für sie ist, sich um einen "Nachteilsausgleich" zu bemühen, wenn dem gegenüber z.B. Schwierigkeiten bei Bewerbungen, der Berufswahl oder am Arbeitsplatz entstehen können.

Was hat sich jetzt mit dem neuen Schwerbehindertenausweis geändert? Zunächst einmal die spürbare Benutzerfreundlichkeit. Wie der Führerschein, der Personal-ausweis und die Bankkarte ist der neue Ausweis eine handliche, kleine Plastikkarte.

Spätestens ab dem 01.01.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die alten Ausweise bleiben gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Das Beiblatt mit Wertmarke, für die unentgeltliche Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wird zukünftig dasselbe kleine Format haben wie der Ausweis. Das Beiblatt wird aber nicht als Plastikkarte ausgestellt, sondern auf Papier, weil es nur eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr hat. Die alten Beiblätter bleiben gültig. Für blinde Menschen ist eine Kennzeichnung in Braille-Schrift angebracht. Eine weitere praktische Neuerung ist ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Der englische Hinweis erleichtert im Ausland Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, wenn es dort für Menschen mit Einschränkungen besondere Regeln gibt.

Weitere Informationen erhalten sie in der Epilepsie-Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Bad Homburg oder bei der Deutsche Epilelpsievereinigung e.V. Berlin (www.epilepsie.sh) oder unter www.einfach-teilhaben.de

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