Sommerzeit – Reisezeit. Was sollte man beachten, wenn man eine Urlaubsreise plant? |
Bernhard Brunst Epilepsie-Fachberater |
Bitte beachten sie bei ihrer Urlaubsplanung folgende Aspekte:
- Vor Reisen, insbesondere in tropische Länder, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, was beim Auftreten von Magen-Darm-Infektionen zu beachten ist.
- Vor einer Reise ins Ausland sollte immer geprüft werden, ob die Krankenkasse auch dort die Behandlungskosten und ggf. den Rücktransport übernimmt
- Beim Abschluss von Reiserücktritts- oder Urlaubskrankenversicherungen sollte geprüft werden, ob diese auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen gelten.
- Bei allen Fernreisen sollten die Medikamente gegen die Epilepsie in ausreichender Menge sowohl im Handgepäck als auch im Koffer mitgenommen werden und es sollte – am besten in englischer Sprache – eine ärztliche Bescheinigung und Verordnung mitgeführt werden, aus der die Notwendigkeit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme hervorgeht.
- Menschen mit Epilepsien, bei denen eine Verschiebung des Schlaf-Wachrhythmus Anfälle provozieren kann, sollten bei Reisen in andere Zeitzonen mit dem behandelnden Arzt besprechen, wie das erhöhte Risiko minimiert werden kann.
- Kommt es bei Fernreisen zu Zeitverschiebungen, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, wie die Einnahmezeitpunkte der Medikamente an die veränderten Zeitzonen angepasst werden können
- In einigen Fällen sind für Fernreisen bestimmte Impfungen vorgeschrieben;
bevor Menschen mit Epilepsie sich einer solchen Impfung unterziehen, sollten sie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob dabei aufgrund ihrer Epilepsie ggf. Besonderheiten zu beachten sind
Viele Fluggesellschaften halten es für erforderlich, dass sie vor Reisebeginn über das Vorliegen einer Epilepsie informiert werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Fluggesellschaften Sorge davor haben, dass ein epileptischer Anfall eine Notlandung erforderlich machen könnte, die mit hohen Kosten verbunden ist.
Was die Aktivitäten im Urlaub betrifft, so gelten auch dort die allgemeinen Hinweise zur Risikoeinschätzung. Wer also beispielsweise zu Hause nicht auf Leitern steigt, weil es bei den Anfällen zu Stürzen kommt, sollte im Urlaub nicht unbedingt Bergwanderungen unternehmen, die mit einer Absturzgefahr verbunden sind.
Menschen mit Epilepsie sollen bei der Planung von Urlaubs- und Fernreisen die genannten Aspekte zusätzlich berücksichtigen – es gibt jedoch keinen Grund, deshalb auf eine Reise in das Land seiner Träume zu verzichten.
Schöne Urlaubstage!
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